DGUV V3 Prüfung der Elektrogeräte
Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen nachweisen
Prüfungen an elektrischen Anlagen
Bevor elektrische Anlagen überhaupt in Betrieb genommen werden dürfen, ist von dem Ersteller der Anlage eine Prüfung durch Besichtigen, Erproben und Messen durchzuführen. Diese Prüfungen müssen während der Errichtung und nach Fertigstellung erfolgen. Die Ergebnisse der Prüfung sind in einem Prüfbericht festzuhalten. Die Prüfung der elektrischen Sicherheit von neu errichteten, erweiterten oder geänderten Anlagen muss heutzutage von jedem Elektrofachbetrieb sichergestellt werden.
Ablauf einer Prüfung vor Inbetriebnahme:
- Sichtprüfung
- Erproben
- Durchgängigkeit des Schutzleiters
- Messung des Isolationswiderstandes
- Messung Schleifenimpedanz und Netzinnenwiderstand
- Messung der Fehlerstromschutzeinrichtungen
- Protokollierung und Dokumentation der Messergebnisse
Die Prüfung und Dokumentation dienen nicht nur dem Kunden als Nachweis, dass die neue Anlage den derzeitigen sicherheitstechnischen Anforderungen und Normen entspricht. Sie ist auch für den Elektrofachbetrieb ein sicherer Schutz.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zu unseren Leistungen.